77 Kommunen wollen optieren

Nach dem neuen SGB II können Kommunen für die Erfüllung der Aufgaben der Grundsicherung für Erwerbslose optieren. Die bisherige zahlenmäßige Obergrenz wurden aufgegeben. Nur eine Handvoll hat allerdings über die bisher bestehenden Kreise und kreisfreien Städte hinaus Anträge gestellt. Die Aufgabe gibt ihnen zwar die Chance, die Hilfen wirklich aus einer Hand unter kommunaler Steuerung zu gestalten, die finanziellen Risiken sind aber aus Sicht der meisten Kommunen zu groß. Bewilligt werden die Anträge nur auf Grundlage einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat oder Kreistag, zudem muß die jeweilige Landesregierung ihr o.k. geben.

Mehr: Kommunen mit Antrag als zkT Karte zkt und Antragsteller 2010

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