bag if und Paritätischer Gesamtverband sehen Chance für rechtliche Regelung des „Zuverdienstes“

Die bag if und der Paritätische Gesamtverband sehen im neu zu schaffenden Bundesteilhabegesetz die Chance, eine sozialrechtliche Einordnung der „Unterstützten Beschäftigung im Zuverdienst“ zu erreichen und somit für Nutzer und Einrichtungen Rechtssicherheit zu schaffen.

Aus diesem Grund haben die bag if und der Paritätische im Rahmen von Expertengesprächen mit Praxisvertreter/-innen ein Positionspapier verfasst, welches von den Gremien der bag if und des Paritätischen im September beschlossen wurde.

Das Positionspapier, das von insgesamt 14 Verbänden gezeichnet und aktuell im Beirat der bag if vorgestellt wurde, ist bereits von der Politik aufgegriffen worden. Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD, hat zu einem Fachgespräch zum Zuverdienst am 17.12.2015 geladen.

Lesen Sie HIER das Positionspapier zum Zuverdienst.

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