Bayern fordert die Schaffung eines „Bundesleistungsgesetzes“

Mit einer Bundesratsinitiative für ein Bundesleistungsgesetz ( Drucksache 282/12) will das Bundesland Bayern die Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben flexibilisieren, personenzentriert ausgestalten und stärker auf eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt hin ausgerichten.
Die bevorstehenden Herausforderungen in der Eingliederungshilfe hätten „sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen,geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden“, heißt es im Antrag.
Bayern fordert deshalb, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernimmt. Im Antrag wird die Auffassung vertreten, dass vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem Leitbild der Teilhabe es nicht mehr zeitgemäß ist, „Menschen mit Behinderung auf das System der Sozialhilfe zu verweisen.“ Behinderung sei ein Lebensrisiko, das jeden
Menschen jederzeit treffen kann. Es sei deshalb nicht mehr folgerichtig, die Teilhabe von behinderten Menschen dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. „Die Hilfen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen noch mehr auf individuelle Maßnahmen für den Einzelnen zugeschnitten und weiter ausgebaut werden. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung leisten eine wertvolle Arbeit und werden auch künftig benötigt. Aber auch alternative Formen der Teilhabe am Arbeitsleben müssen entwickelt und angeboten werden, um die Pluralität des Arbeitslebens auch für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen.“ Der Antrag im Wortlaut hier: 2012 Antrag Bundesrat Bayern

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