Befreiung von der Umsatzsteuer

In zwei Bereichen sind durch das Bundesfinanzministerium bzw. durch den Bundesfinanzhof Klarstellungen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Umsatzsteuer erfolgt: 1. “Die Leisungen berufsbildender Einrichtungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten” (BMF). 2. Die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband ist nicht mehr zwingend Vorausetzung zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung z.B. bei Betreuungsleistungen (BFH).
Der Anwendungserlass des BFM: Umsatzsteuer_S_BMF_Maßn berufl Eingliederung_2010-12-01
Das Urteil des BFH: Mitgliedschaft im Spitzenverband

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