Bundesrat fordert Bundesleistungsgesetz

Unterstützt durch den demographischen Wandel und bessere medizinische Versorgung steigt die Anzahl der Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik. Gleichzeitig verändert sich das Verständnis und damit die rechtlichen Grundlagen für Menschen mit Behinderung.
“Der Bundesrat fordert deshalb, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der UN-BRK und dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Behinderung ist ein Lebensrisiko, das jeden Menschen jederzeit treffen kann. Es erscheint deshalb nicht folgerichtig, die Teilhabe von behinderten Menschen dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen.” (Bundesdrucksache 282/1/12)
Lesen Sie den gesamten Beschluss HIER und die Empfehlung HIER.

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