Bundesrechungshof stellt ermäßigten Steuersatz in Frage

In einem Bericht schlägt der Bundesrechnungshof vor, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten. Dabei kritisiert er auch das “Privileg” im Bereich der Integrationsprojekte und WfbM. Die BAG-IF widerspricht der aus ihrer Sicht falschen Analyse und hat deswegen Kontakt zu den Fraktionen im Bundestag aufgenommen. Richtig in dem Bericht ist die Feststellung, das es in der Vergangenheit in einigen wenigen (von der BAG-IF öffentlich kritisierten) Einzel-Fällen zum Missbrauch kam. Dieser wurde u.a. mit der Umsatzsteuerrichtlinie 2007 abgestellt. Das nunmehr pauschal vorgetragen Urteil, dass gemeinnützige Einrichtungen nach wie vor von der Steuerermäßigung profitierten, stellt keinen Beleg für einen weiteren Missbrauch dar. Die Finanzämter prüfen hier in der Praxis sehr genau und gewissenhaft, so dass eine wirksame Kontrolle ständig gegeben ist.

Der Bericht: 10-0628 Bundesrechungshof ermäßigte UST

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