GKV Finanzierungsgesetz verbessert Beratungssituation für behinderte Menschen

Darauf weist die behindertenpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion Maria Michalk hin. “Eine wichtige Neuerung aus Patientensicht ist die feste Verankerung der unabhängigen Patientenberatung in die gesetzliche Krankenversicherung. Von den zahlreichen professionellen Beratungsangeboten vor Ort und der bundesweiten Telefon-Hotline profitieren alle Patientinnen und Patienten – insbesondere für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Sie alle werden darin gestärkt, ihre Rechte selbständig wahrnehmen zu können. Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten, müssen generell keinen Zusatzbeitrag zahlen. Nur Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Krankenkasse einen höheren, individuellen Zusatzbeitrag als der Durchschnitt erhebt, zahlen die Differenz, wenn die jeweilige Kasse dies in ihrer Satzung ausdrücklich vorsieht.”

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