Neueinführung der Regelbedarfsstufe 3

Die Bundesregierung rechtfertigt in einer Antwort an den GRÜNEN-Poltiker Markus Kurth die Einführung der Regelbedarfstufe 3. Dieser bewertet die Neuregelung kritisch:“Es nicht gerechtfertigt, dass die Bundesregierung mit der Einführung der Regelbedarfsstufe 3 erwerbsunfähige Menschen mit Behinderungen, die über 25 Jahre alt sind und mit ihren Eltern zusammen leben, künftig nur noch 80% des Regelsatzes gewährt. Dieser Personenkreis hat laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 Anspruch auf den vollen Regelsatz eines Haushaltsvorstands. (..) Unverständlich bleibt zudem, warum über 25jährige im SGB II-Bezug den vollen Regelsatz beanspruchen können, auch wenn sie mit weiteren Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erwerbsunfähige hingegen nicht. (…) Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, können Betroffene bei den zuständigen Sozialhilfeträgern den vollen Regelsatz beantragen, sofern ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dies begründen.

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