Stellungnahme der BAGüS zur Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe formuliert in einer Stellungnahme vom 1.12.2010 wesentliche Aspekte in der Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen haben (Auszüge):
– Dem Gedanken der Personenzentrierung folgend wird überlegt “auf die Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf zu verzichten”
– “Anstelle der bisher beschriebenen Werkstattleistungen in §§ 39-41 SGB IX wird ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen”
– “Die fachlichen Anforderungen zur Erbringung einzelner Leistungen (Module) orientieren sich an den an die Werkstatt zu stellenden Anforderungen”
– “Die geplante Personenzentrierung … bieten die Chance für ein neues Vergütungssystem, welches sich nicht mehr nur an den Kosten der Werkstatt orientiert, sondern auch … am Bedarf des Leistungsempfängers”
– “Grundlage der Kalkulation wären z.B. die in der WVO vorgegebenen Personalvorgaben unter Berücksichtigung geltender Tarifverträge”

Die Stellungnahme: 10-1201 BAGÜS Weiterentw Leistungen Teilhabe Arbeitsleben

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