Stellungnahme der Behindertenverbände zum Berufsbildungsbereich WfbM

Im Juni 2010 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit ein neues Fachkonzept für das
Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in den WfbM (hHEGA 06/2010), zu dem eine Reihe von Verbände und Organisationen (darunter auch die BAG-IF) Stellung nehmen: “Der Personenkreis von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung wird in der HEGA nicht erwähnt. Die erste Interpretationsmöglichkeit besteht darin, dass die HEGA diesen Personenkreis grundsätzlich nicht für die Teilnahme am Eingangsverfahren bzw. für den Berufsbildungsbereich vorsieht. Dies würde einen eklatanten Verstoß gegen Artikel 24 der UN-Konvention und eine Diskriminierung von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung darstellen. Die zweite Interpretationsmöglichkeit wäre, dass die HEGA keine Unterschiede im Personenkreis macht und sie deshalb grundsätzlich auch für Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung gilt. Dies wäre überaus begrüßenswert, allerdings erweisen sich dann die in der HEGA vorgeschlagen Maßnahmen und Methoden für diesen Personenkreis als überwiegend ungeeignet. Damit auch Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung einbezogen und angemessen gebildet und beschäftigt werden können, müssen erst entsprechende Verfahren entwickelt bzw. aus dem schulischen Bereich übertragen werden.”

Die Stellungnnahme: Verbändeübergreifende Stellungnahme zur HEGA 06 2010-1

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