Vergaberecht erhält mit der bevorzugten Vergabe an Integrationsunternehmen eine sozialpolitische Dimension

Am 17.12.2015 wird das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drucksache 18/6281) voraussichtlich in die 3. und abschließende Beratung des Bundestages gehen. Im Gesetz vorgesehen ist auch eine Änderung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hier eröffnet der neue § 118 öffentlichen Auftraggebern nun die Möglichkeit, geeignete Aufträge ausschließlich „sozialen Unternehmen“, die mindestens 30 % Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen beschäftigen, und WfbM vorzubehalten.

Die bag if begrüßt diese neue sozialpolitisch ausgerichtete Gesetzgebung grundsätzlich, hat aber gegenüber der Politik einige kritische Anmerkungen geäußert und weitergehende Vorschläge gemacht, die Sie HIER nachlesen können.

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