Ausbau der Integrationsfirmen soll mit zusätzlichen 150 Mio. Euro weiter vorangehen

Gleich zweimal wurde heute im Parlament des Bundestages die weitere Entwicklung der Integrationsunternehmen in Deutschland besprochen: SPD und CDU/CSU fordern unter anderem mehr Plätze in Integrationsfirmen und Förderung für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die Linke fordert unter anderem einen Anstieg der Ausgleichsabgabe.

Mit „Integrationsbetriebe fördern – neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen“ stellte die Regierungskoalition unter Federführung von Kerstin Tack (SPD) und Uwe Schummer (CDU) im Deutschen Bundestag heute einen Antrag zur Verbesserung des Förderumfeldes für Integrationsunternehmen vor. Der Antrag enthält die Vorhaben,

  • einer Anschubfinanzierung in Höhe von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren für neue Plätze in Integrationsunternehmen aus den Bundesmitteln der Ausgleichsabgabe,
  • den Personenkreis, der in Integrationsbetrieben Beschäftigten um die Zielgruppe langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen zu erweitern,
  • die Förderung von „Zuverdienstbeschäftigung“ zu ermöglichen,
  • Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu berücksichtigen,
  • die Gesundheitsförderung in Integrationsunternehmen auszubauen und
    die Weiterbildung in Integrationsunternehmen zu verbessern.

Außerdem soll auch ein neuer Begriff für Integrationsprojekte gefunden werden. Hier lesen Sie den Antrag in der Vorabfassung.

Unter der Überschrift “Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ fordert DIE LINKE unter anderem, das System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe umzugestalten und Integrationsunternehmen und Integrationsabteilungen zu stärken. Dort spricht die Partei folgende Punkte an, die für Integrationsunternehmen besonders wichtig sind:

  • Die Ausgleichsabgabe deutlich anheben.
  • Mittelfristig Werkstätten als Integrationsunternehmen/-betriebe mit sozialen Angeboten und Leistungen weiterentwickeln.
  • Integrationsunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei Ausschreibungen bevorzugen.
  • Zusätzliche Steuerentlastungen in der Gründungsphase ermöglichen.
  • Eine verpflichtende Prüfung einführen, ob nicht Menschen mit Behinderungen, die von den Institutionen der Bundesagentur für Arbeit an WfbM verwiesen werden mit den entsprechend ausgeweiteten begleitenden Förderungen und Unterstützungsangeboten in Integrationsunternehmen/-betrieben/-abteilungen/-projekten beschäftigt werden können.
  • Anreizsysteme entwickeln, um die Mindestbeschäftigungsquote in Integrationsunternehmen und -betrieben in Höhe von 25 Prozent zu überbieten und langfristig zu prüfen, ob die Quote angehoben werden kann.
  • Mindestquote für die Auftragsvergabe von Bundesbehörden an Integrationsunternehmen und -betriebe festlegen.
  • Besondere Förderungen für Integrationsunternehmen und -betriebe zur Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen entwickeln.

Lesen Sie hier den Antrag in voller Länge.

Die bag-if befürwortet grundsätzlich die Impulse der Anträge und wird sich nun nach der ersten Lesung im Parlament konstruktiv in die Konkretisierung und Ausgestaltung einbringen.

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