bag if stellt Potentiale der Inklusionsunternehmen für die Umsetzung der §§ 16e und 16e SGB II dar

Seit dem 01.01.2019 sind die neuen §§ 16e und 16i des SGB II (Teilhabechancengesetz) in Kraft. Mit den neuen Instrumenten sollen auch denjenigen Erwerbslosen Optionen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eröffnet werden, die lange Zeit im Leistungsbezug sind und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben.

Die bag if geht davon aus, dass es bei dem leistungsberechtigten Personenkreis große Überschneidungen mit der Zielgruppe der Inklusionsunternehmen gibt. Da Schwerbehinderungen, gravierende psychische Problemlagen oder Suchterkrankungen, nicht selten erst verursacht durch die dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt, wesentliche Vermittlungshemmnisse darstellen, dürfte der Anteil dieser Personengruppen unter den Leistungsberechtigten nach §§ 16i und 16e relativ hoch sein.

Für diese Personen, die in besonderen Beschäftigungsstrukturen, angepassten Arbeitsprozessen und in einem besonderen sozial geprägten Betriebsklima ihre Ressourcen entfalten, können Inklusionsunternehmen der Ort der beruflichen Teilhabe sein. Mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen zur Beschäftigung von Menschen mit besonderen Leistungseinschränkungen und Problemlagen können Inklusionsunternehmen wesentlich zum Erfolg der neuen Instrumente beitragen.

Hier finden Sie den Leitfaden der bag if zur Umsetzung der §§ 16i und 16e SGB II in Inklusionsunternehmen.

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