BIAJ: "§16e Anordnung wird nicht befolgt"

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) untersuchte die Umsetzung der Öffentlich geförderten Beschäftigung gemäß § 16e SGB und kommt zu dem Schluss: “Die Verordnung der Bundesarbeitsministerin … wurde von vielen Jobcentern ‘grundsätzlich nicht’ befolgt. Von zugewiesenen … 771 Millionen (einschließliche Verstärkungsmitteln) wurden 2010 insgesamt 520 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben.” Die Umsetzungspraxis in den einzelnen Ländern und Grundsicherungsstellen SGB II kann der Publikation entnommen werden.
Die BIAJ-Mitteilung: BIAJ_16e-Anwendung

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