BSG-Entscheidung zum Persönlichen Budget

Das Bundessozialgericht urteilte in einem bedeutenden Verfahren, dass der als erster angesprochene Sozialleistungs-Träger eine Entscheidung treffen muss und den Antrag nicht ablehnen darf. Dies gilt vor allem auch dann, wenn er selbst keine Eingliederungsleistungen erbringen muss. Eine Kommentierung des Urteils findet sich in der Zeitschrif SOAZIALE SICHERHEIT:110721_Artikel_Soz_Sicherheit_Entscheidung_BSG_zum_PB

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