Fachgruppe Zuverdienst der bag if angelaufen

Die neue Fachgruppe Zuverdienst der bag if hat am 11.09.2017 in Bremen erstmals getagt. Rund 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehreren Bundesländern haben sich bei unserer Mitgliedsfirma GiB mbH getroffen, um die Auswirkungen des BTHG auf die Finanzierung von Zuverdienstangeboten zu erörtern und mögliche Lösungen für eine sozialrechtliche Verankerung des Zuverdiensts zu erarbeiten.

Als zentrales Ergebnis der Beratungen kristallisierte sich heraus, dass es für die Finanzierung von Zuverdienstangeboten im Rahmen der bisherigen Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII kein direktes Pendant im neuen SGB IX geben wird und sich Zuverdienstangebote daher spätestens ab 2020 auf andere Leistungsvoraussetzungen beziehen müssen.

Um den sozialrechtlichen Status von Zuverdienstangeboten unter den aktuellen Reformbedingungen zu klären, müssen andere Rechtsgrundlagen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe geprüft werden. Die Fachgruppe möchte hierfür gemeinsam mit Netzwerkpartnern der bag if mögliche Lösungen erarbeiten und eine entsprechende Debatte mit den Gesetzgebern und Leistungsträgern anstoßen.

Auf unserer Zuverdienst-Webseite werden wir Sie regelmäßig über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Teilen Sie uns gerne Ihre aktuellen Erfahrungen zu regionalen Entwicklungen mit und schicken uns etwaige Veröffentlichungen, damit wir diese ggf. auf der Webseite teilen können.

Das nächste Treffen der Fachgruppe ist für den 22.01.2018 in Berlin geplant. Wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Herrn Christian Gredig.

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