Gemeinsame Positionierung der Verbände zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes

Die BAG der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Behindertenrat und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben ihre Erwartungen für ein Bundesteilhabegesetz in einer gemeinsamen Positionierung veröffentlicht. Ein wichtiger Punkt in der Positionierung ist die Sorge der Verbände, dass mit dem Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Leistungen “fiskalische Aspekte die sozialpolitisch-inhaltlich dringend notwendige Reform dominieren.“ Die Verbände sehen das Grundlagenpapier vom August 2012 als auch den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2013 angenommenen Bericht der Länderarbeitsgruppe “nicht als geeignete Basis für eine solche Reform an.“

Für unverzichtbar wird die Ausgestaltung der Leistungen als Nachteilsausgleich und das Überführen der bisherigen Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge in ein Bundesteilhabegesetz gehalten. Die Teilhabeleistung soll einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden. Die zukünftige Umsetzung personenzentrierter Teilhabeleistungen soll durch einen “Rechtsanspruch auf plurale, prozesshafte und barrierfreie Beratung“ verankert werden. Die Beratung durch Selbstbetroffene soll gefördert werden und nur dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtet sein. Sie soll neben der Beratungspflicht der Leistungsträger erbracht werden.

Insgesamt fordern die Verbände bei der anstehenden Reform eine deutlichere Ausrichtung an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Thema Teilhabe an Arbeit wird in der gemeinsamen Positionierung nicht aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Gemeinsamen Positionierung.

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