Kabinett beschließt Neuordnung der Beschäftigungsförderung

Das Bundeskabinett beschloss am 25. Mai den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.” Darin werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zusammengefasst und flexibilisiert. Im Bereich der sog. 1,- € Jobs soll die Maßnahmepauschale auf 150,- € begrenzt werden. Den Beschäftigungszuschuss (§16e SGB II) gibt es weiterhin, allerdings wird er auf max. 2 Jahre begrenzt. Die urspünglich beabsichtigte Anwendung des Zusätzlichkeits-Kriteriums wurde wieder fallen gelassen.
Der Gesetzesentwurf: 11-0525 Gesetzesentwurf_Eingliederung AM
Synopse der Änderungen: Synopse Gesetzentwurf 25.05.11 SGB II

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