SGB II-Empfänger mit Behinderung erhalten mehr Leistungen

Die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk, MdB, würdigt den Vorschlag zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: “Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur Neuberechnung der SGB II-Regelsätze auch für hilfebedürftige Menschen mit Behinderung klare und faire Verbesserungen vorgeschlagen. Hilfsmittel, wie orthopädische Schuhe, Reparaturen oder Mietkosten von therapeutischen Geräten, wie etwa Rollstühlen, werden nicht mehr in den Regelsatz hinein gerechnet, sondern zusätzlich von der Agentur für Arbeit gezahlt. Ebenfalls gut ist, dass in den Vorschlag für den neuen Regelsatz die Praxisgebühr eingeflossen ist. Auch diese Entscheidung kommt insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zugute.”

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