Neue Richtlinien und Zuverdienstverträge für die Zuverdienstprojekte in Bayern notwendig

Das Thema Mindestlohn hat in den letzten Monaten, gerade in den bayerischen Zuverdienstprojekten zu großer Verunsicherung geführt, und den Bedarf nach einer rechtlichen Klärung der aktuellen Rahmenbedingungen notwendig gemacht.

Auf Anregung der Diakonia GmbH München und mit organisatorischer Unterstützung der FAF gGmbh trafen sich Ende August mehr als dreißig Verantwortliche von bayerischen Zuverdienstprojekten und Vertreter/innen einiger bayerischer Bezirke zu einem ersten Workshop, in dem der aktuelle Stand vorgestellt und erste Überlegungen zu einer Neuorientierung diskutiert werden sollten. Vorbereitet und unterstützt wurde die Diskussion von dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Peter Gürtler aus Hamburg, der die FAF gGmbH und die „Zuverdienstbewegung“ schon seit vielen Jahren mit seinem Know-how in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Aspekte unterstützt und begleitet.

Nachdem Herr Gürtler die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Beschäftigung in Zuverdienstprojekten in Bayern deutlich gemacht hatte, wurde sehr schnell deutlich, dass sowohl die jetzigen Richtlinien der Bezirke, als auch die Verträge der Projekte mit den Zuverdienstbeschäftigten einer Überarbeitung bedürfen. So wird in den meisten Richtlinien der bayerischen Bezirke als förderfähige Grundlage für die Zuverdiensttätigkeit eine „vertraglich geregelte geringfügige Beschäftigung“ gefordert. Diese wurde dann in der Regel auch zwischen den einzelnen Projekten und den jeweiligen Zuverdienstbeschäftigten umgesetzt, mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung etc.). Allerdings konnten aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit der Projekte natürlich keine ortsüblichen Löhne gezahlt werden.

Dieses wird aber nunmehr ab 2015 durch das Mindestlohngesetz zwangsläufig gefordert, was zu einem finanziellen Problem für alle bestehenden Projekte führen würde, da sich diese Löhne weder erwirtschaften lassen, noch die Förderung der Bezirke ausreicht, einen solchen finanziellen Mehraufwand auszugleichen.

Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass mögliche Änderungen in den Richtlinien der Bezirke und in der vertraglichen Ausgestaltung der Zuverdiensttätigkeit nicht im Widerspruch zum Inklusionsgedanken oder zu einer Verschlechterung oder gar zu einer Schließung der Projekte führen sollten. Allerdings sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen in Zukunft so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen des Arbeits- und Sozialrechts standhalten.

In diesem Sinne wurden im zweiten Teil der Veranstaltung die wichtigsten Aspekte zukünftiger Vertragsinhalte gesammelt und erste Formulierungsvorschläge erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird in den nächsten Wochen in enger Zusammenarbeit mit der FAF gGmbH und Herrn Gürtler ein passender Vertragsentwurf (für das Rechtsverhältnis zwischen dem Zuverdienstprojekt und dem jeweiligen Beschäftigten) erarbeitet. Unabhängig davon sind natürlich auch die bayerischen Bezirke gefordert, ihre Richtlinien entsprechend den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Sobald die neuen Musterverträge erarbeitet, und mit den Bezirken abgestimmt sind, werden wir darüber berichten.

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