Stellungnahme der bag if zum Referentenentwurf der Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift

Am 19. August hat das BMAS den Referentenentwurf für eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift – BevorzugtenVwV) vorgelegt und den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vereinheitlicht und konkretisiert die bisherigen sehr unterschiedlich umgesetzten Vorschriften der Länder und Kommunen und erleichtert den Vergabestellen hierdurch die praktische Umsetzung von § 224 SGB IX. Damit wird sichergestellt, dass bei der bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen einheitlich verfahren wird.

Die bag if begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung u.a. von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift stärkt die Stellung von Inklusionsbetrieben im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und dient damit der Sicherung und Verbesserung der Teilhabe der in den Inklusionsbetrieben beschäftigten Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.

Dennoch hat die bag if in ihrer Stellungnahme noch einige Verbesserungs- und Konkretisierungsvorschläge gemacht. So sollten z.B. große Aufträge in mehrere Lose aufgeteilt werden, damit sich auch kleine, beziehungsweise mehrere Inklusionsunternehmen um diese Aufträge bemühen können.

Der Zeitplan sieht folgendermaßen aus: Zurzeit Auswertung der Stellungnahmen, Dezember Ressortabstimmung, Januar 2020 Kabinettsbeschluss, März Bundesratsbeschluss, anschließend Inkrafttreten.

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