Urteil zum Rechtsanspruch auf Leistungsvereinbarung für Zuverdienstprojekte

Das Sozialgericht Freiburg hat mit einem Urteil vom 21.01.2016 entschieden, dass Zuverdienstprojekte eine Leistung der Eingliederungshilfe sind. Der Sozialhilfeträger ist ggf. von Gesetzes wegen verpflichtet, im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung mit einem geeigneten Maßnahmenträger eine Leistungsvereinbarung für ein Zuverdienstprojekt gem § 76 Abs. 1 SGB XII abzuschließen.

Das Urteil können Sie hier einsehen und herunterladen.

Eine weiterführende Kommentierung finden Sie hier.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner