Wettbewerbsnachteile der Inklusionsunternehmen durch Mitgliedschaft in der BGW bleiben bestehen

Trotz zahlreicher Interventionen der bag if und ihrer Mitgliedsunternehmen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, bleiben Inklusionsunternehmen auch in der nächsten sechsjährigen Tarifperiode in der höchsten Beitragsklasse der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Vertreterversammlung der BGW folgte im Juni dem Beschlussvorschlag des Tarifausschusses und des Vorstands der BGW, die Inklusionsunternehmen in der Gefahrtarifstelle 17 zu belassen und nicht, wie rechtlich und sachlich möglich, in der Gefahrtarifstelle 16 zu verorten. Für die Inklusionsunternehmen bleiben damit die Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Wettbewerbern durch eine verpflichtende Mitgliedschaft in der BGW bestehen.

Seit mehr als 10 Jahren sehen sich Inklusionsunternehmen durch eine verpflichtende Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) gegenüber ihren Wettbewerbern am Markt benachteiligt. Inklusionsunternehmen sind zudem innerhalb des Tarifgefüges der BGW gemeinsam mit den WfbM in der höchsten Gefahrtarifstelle verortet. Dies bedeutet teilweise existentielle Nachteile für gemeinnützige Inklusionsunternehmen.

Im Juni diesen Jahres schien nun die Beseitigung dieses Nachteils möglich, wurde doch der neue Gefahrtarif für die nächste sechsjährige Tarifperiode festgelegt und signalisiert, dass die Zuordnung in die niedrigere Gefahrtarifstelle 16 möglich sei. Zur großen Überraschung der bag if und der ihr angeschlossenen Unternehmen, haben sich jedoch Tarifausschuss, Vorstand und Vertreterversammlung der BGW gegen eine Zuordnung in die nächstniedrigere Gefahrtarifstelle ausgesprochen – und dies, obwohl es rechtlich unangreifbar möglich gewesen wäre.

Für die bag if bedeutet diese Entscheidung, dass sie sich weiterhin für eine branchenspezifische Zuordnung der Inklusionsunternehmen einsetzen wird. Ein Hotelbetrieb ist nun mal ein Hotelbetrieb – egal ob inklusiv oder nicht.

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