"Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sicherstellen" – Mainzer Erklärung mit klarem Plädoyer für Integrationsfirmen

Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul hatte zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder nach Mainz eingeladen. Beim 44. Treffen der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 traten die Teilnehmenden für die Inklusion, also für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.
Die „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ fordert die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voranzutreiben. Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der BAR , betonte die Notwendigkeit weiterer Reformen zur Verbesserung der Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie stellte die Bedeutung des personenzentrierten Ansatzes, also die Ausrichtung der Hilfen auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen, heraus. Diese müsse bei den weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere bei der Reform der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.
In der Mainzer Erklärung wird u.a. gefordert, den Auf- und Ausbau von Integrationsfirmen weiter zu fördern und deren Finanzierung besser abzusichern, damit behinderten Menschen eine Möglichkeit zur gleichberechtigten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geboten werden kann.
Die vollständige Pressemeldung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz: http://msagd.rlp.de/presse/einzelansicht/archive/2012/september/article/inklusion-auf-allgemeinem-arbeitsmarkt-sicherstellen/
Die “Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ zum download hier: Mainzer__Erklaerung092012

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